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Grunderwerbsteuer in Bayern 2026: Höhe, Rechner & Beispiele

Infografik Steuervorteile beim Immobilienkauf als Kapitalanlage - AfA Abschreibung Werbungskosten Darlehenszinsen

Geschrieben von

Michael Zöls

Veröffentlicht

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Beim Immobilienkauf in Bayern ist die Grunderwerbsteuer einer der größten Nebenkosten-Posten. Sie beträgt 2026 unverändert 3,5 % des Kaufpreises. Hier erfährst du, wie hoch sie genau ausfällt, wann sie fällig wird, wer sie zahlt und welche Ausnahmen es gibt – inklusive Rechner für deinen Kaufpreis.

Kurz gesagt

In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % des Kaufpreises (Stand 2026). Bei einem Kaufpreis von 400.000 € sind das 14.000 €. Sie fällt einmalig beim Immobilienkauf an und wird in der Regel vom Käufer gezahlt. Bayern hat damit den niedrigsten Grunderwerbsteuersatz in ganz Deutschland.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Bayern 2026?

Der Grunderwerbsteuersatz in Bayern liegt bei 3,5 %. Einen eigenen, höheren Satz hat Bayern nicht festgelegt, es gilt der Satz aus dem Bundesgesetz. Während Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, das Saarland oder Brandenburg 6,5 % verlangen, hat Bayern den niedrigsten Satz aller Bundesländer. Bemessungsgrundlage ist der im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis inklusive fest verbundener, mitverkaufter Bestandteile.

Grunderwerbsteuer-Rechner Bayern
€
50.000 €2 Mio. €

Grunderwerbsteuer Bayern (3,5 %)

14.000 €

Bei 400.000 € Kaufpreis zahlst du in Bayern 14.000 € Grunderwerbsteuer.

+ Notar & Grundbuch (mit Finanzierung)

rund 5.957 €

Kaufnebenkosten ohne Makler

rund 19.957 €

Unverbindliche Berechnung für den üblichen Kauf eines Hauses oder einer Wohnung in Bayern, Rechtsstand Oktober 2026. Die Grunderwerbsteuer wird auf volle Euro abgerundet, bei mehreren Käufern kann sie um einen Euro abweichen. Notar- und Grundbuchkosten sind nach der Gebührentabelle B des GNotKG für einen finanzierten Kauf berechnet, mit einer Grundschuld über 80 % des Kaufpreises; ohne Finanzierung sind sie niedriger. Eine Maklerprovision ist nicht enthalten. Maßgeblich sind der Steuerbescheid und die Rechnungen von Notar und Grundbuchamt. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Du kaufst über einen Makler, ohne Finanzierung oder mit einer anderen Grundschuld? Der Kaufnebenkosten-Rechner für Bayern rechnet alle Posten für deinen Kaufpreis durch und zeigt jede Gebühr von Notar und Grundbuchamt einzeln.

Rechenbeispiele: Grunderwerbsteuer nach Kaufpreis

So viel Grunderwerbsteuer zahlst du in Bayern bei typischen Kaufpreisen – jeweils 3,5 %. Dazu kommen die Notar- und Grundbuchkosten, hier nach der Gebührentabelle gerechnet für einen Kauf mit Finanzierung (Grundschuld über 80 % des Kaufpreises):

Grunderwerbsteuer Bayern – Rechenbeispiele

KaufpreisGrunderwerbsteuer (3,5 %)Notar & Grundbuch (mit Finanzierung)Nebenkosten gesamt
200.000 €7.000 €3.422 €10.422 €
300.000 €10.500 €4.893 €15.393 €
400.000 €14.000 €5.957 €19.957 €
500.000 €17.500 €7.109 €24.609 €
750.000 €26.250 €9.973 €36.223 €

Richtwerte ohne Maklerprovision. Notar- und Grundbuchkosten nach der Gebührentabelle des GNotKG, mit einer Grundschuld über 80 % des Kaufpreises. Ohne Finanzierung sind sie niedriger.

Wann ist die Grunderwerbsteuer fällig?

Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags meldet der Notar den Vorgang dem Finanzamt. Dieses verschickt anschließend den Grunderwerbsteuer-Bescheid. Nach dessen Bekanntgabe hast du einen Monat Zeit, die Steuer zu zahlen. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt in der Regel die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – sie ist Voraussetzung für die Eintragung als neuer Eigentümer im Grundbuch.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?

In der Praxis zahlt fast immer der Käufer die Grunderwerbsteuer – so ist es üblich und meist im Kaufvertrag geregelt. Rechtlich sind Käufer und Verkäufer gegenüber dem Finanzamt jedoch Gesamtschuldner: Zahlt der Käufer nicht, kann sich das Finanzamt auch an den Verkäufer wenden.

Befreiungen: Wann fällt keine Grunderwerbsteuer an?

Das Grunderwerbsteuergesetz (§ 3 GrEStG) sieht mehrere Ausnahmen vor. Steuerfrei sind unter anderem:

  • Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung (§ 3 Nr. 2 GrEStG)
  • Verkauf zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern (§ 3 Nr. 4 GrEStG)
  • Übertragung an Verwandte in gerader Linie – z. B. Eltern an Kinder (§ 3 Nr. 6 GrEStG)
  • Erwerbe bis zur Freigrenze von 2.500 € (§ 3 Nr. 1 GrEStG)
  • Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung

Grunderwerbsteuer & die übrigen Kaufnebenkosten

Die Grunderwerbsteuer ist nur ein Teil der Kaufnebenkosten. Hinzu kommen Notar- und Grundbuchkosten (bei 300.000 bis 500.000 € Kaufpreis zusammen rund 1,0 bis 1,6 %) sowie – je nach Objekt – die Maklerprovision. Insgesamt solltest du in Bayern ohne Makler mit rund 4,5 bis 5,5 % Kaufnebenkosten und mit Makler, gerechnet mit 3,57 % Käuferprovision, mit rund 8 bis 9 % zusätzlich zum Kaufpreis rechnen. Plane diese Summe von Anfang an ein: Banken erwarten in der Regel, dass du sie aus Eigenkapital bezahlst.

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Bayern

In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % des Kaufpreises. Bei 400.000 € sind das 14.000 €. Mit 3,5 % hat Bayern den niedrigsten Satz in Deutschland.

Kaufpreis × 3,5 %. Beispiel: 400.000 € × 3,5 % = 14.000 €. Mit dem Grunderwerbsteuer-Rechner oben auf dieser Seite geht es in Sekunden.

Nach dem notariellen Kaufvertrag schickt das Finanzamt den Bescheid. Die Steuer ist einen Monat nach dessen Bekanntgabe fällig.

In der Regel der Käufer. Rechtlich haften Käufer und Verkäufer jedoch als Gesamtschuldner gegenüber dem Finanzamt.

Ja – zum Beispiel bei Erbschaft oder Schenkung, beim Verkauf zwischen Ehegatten, bei Übertragung an Verwandte in gerader Linie sowie bei Erwerben bis zur Freigrenze von 2.500 €.

Beim Erwerb von Verwandten in gerader Linie (Eltern ↔ Kinder), von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern fällt keine Grunderwerbsteuer an. Bei Geschwistern oder entfernteren Verwandten dagegen schon.

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