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- Welche Steuern fallen beim Immobilienverkauf 2026 an?

Immobilie verkaufen und dann kommt das Finanzamt. Diese Angst treibt viele Eigentümer um. Dabei ist die Steuerlage oft gar nicht so schlimm – wenn man weiß, wie es funktioniert.
Ich habe in 15 Jahren als Makler in Niederbayern unzählige Verkäufe begleitet. Hier ist der komplette Überblick, was 2026 wirklich auf Sie zukommt.

Der Überblick: Diese Steuern können beim Verkauf entstehen
Steuerbelastung beim Immobilienverkauf 2026 – Überblick
Steuer nach 10 Jahren Haltedauer
Grunderwerbsteuer Bayern (zahlt Käufer)
Steuer bei Eigennutzung (3 Jahre)
Maximaler Einkommensteuersatz
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Steuerrecht 2026
Die meisten privaten Immobilienverkäufer zahlen gar keine Steuer – weil sie entweder die 10-Jahres-Frist eingehalten haben oder die Immobilie selbst bewohnt haben. Lesen Sie weiter, um zu sehen, ob das auf Sie zutrifft.
1. Spekulationssteuer: Die wichtigste Steuer beim Immobilienverkauf
Die Spekulationssteuer ist offiziell kein eigenständiger Begriff – sie ist Teil der Einkommensteuer. Dennoch hat sich dieser Begriff eingebürgert. Gemeint ist: Wenn Sie eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren mit Gewinn verkaufen, müssen Sie diesen Gewinn versteuern.
Wann fällt Spekulationssteuer an?
Die 3 entscheidenden Fragen für Ihren Verkauf
Haltedauer prüfen
Haben Sie die Immobilie weniger als 10 Jahre gehalten? Kaufdatum bis Verkaufsdatum zählt. Wenn länger als 10 Jahre: keine Spekulationssteuer.
Eigennutzung prüfen
Haben Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren selbst bewohnt? Dann fällt keine Steuer an – unabhängig von der Haltedauer.
Gewinn berechnen
Verkaufspreis minus Kaufpreis minus Anschaffungsnebenkosten minus Verkaufskosten minus Modernisierungskosten = steuerpflichtiger Gewinn.

2. So berechnen Sie Ihren steuerpflichtigen Gewinn
Kaufpreis 2020: 300.000 € + Kaufnebenkosten 25.000 € = Anschaffungskosten 325.000 € Verkaufspreis 2025: 420.000 € − Maklercourtage 15.000 € − Renovierung 12.000 € = Nettoerlös 393.000 € Steuerpflichtiger Gewinn: 393.000 € − 325.000 € = 68.000 € Steuer bei 35% Einkommensteuersatz: ca. 23.800 €
Was viele nicht wissen: Abschreibungen aus Vermietungszeiten erhöhen den steuerpflichtigen Gewinn. Wer seine Immobilie vermietet hat, muss die vorgenommenen AfA-Abschreibungen aufaddieren.
3. Grunderwerbsteuer – Wer zahlt was?
Die Grunderwerbsteuer zahlt in der Regel der Käufer. In Bayern sind das 3,5 % des Kaufpreises – der günstigste Satz in ganz Deutschland.
Bayern hat mit 3,5 % die niedrigste Grunderwerbsteuer aller Bundesländer. Zum Vergleich: Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein erheben 6,5 %. Das ist ein echter Standortvorteil für Käufer in Bayern.
4. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
Auf die Einkommensteuer aus dem Immobilienverkauf fallen zusätzlich an:
- Kirchensteuer: 8-9 % der Einkommensteuer (Bayern: 8 %)
- Solidaritätszuschlag: Seit 2021 nur noch für Spitzenverdiener relevant
- Vorauszahlungen: Das Finanzamt kann Steuervorauszahlungen anfordern
5. Diese Kosten reduzieren die Steuerlast
Absetzbare vs. nicht absetzbare Kosten beim Verkauf
- Maklercourtage des Verkäufers
- Notarkosten und Grundbuchgebühren
- Renovierungs- und Modernisierungskosten
- Anwaltskosten im Zusammenhang mit dem Verkauf
- Inserat- und Vermarktungskosten
- Gutachterkosten
- Private Umzugskosten
- Laufende Betriebskosten während der Haltedauer
- Kosten für die Suche nach einer neue Immobilie
- Finanzierungskosten nach Verkauf
Fazit: Sammeln Sie alle Belege sorgfältig. Ein guter Steuerberater kann die absetzbare Kostenliste oft deutlich verlängern und die Steuerlast erheblich reduzieren.
“Die teuerste Entscheidung beim Immobilienverkauf ist, keinen Steuerberater zu konsultieren. Eine gute Steuerberatung zahlt sich fast immer aus.”
Häufige Steuerfragen beim Immobilienverkauf
Meist nicht. Wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt haben, ist der Verkaufsgewinn steuerfrei – egal wie lange Sie die Immobilie hatten.
Nach 10 Jahren Haltedauer ist der Verkaufsgewinn komplett steuerfrei – auch bei vermieteten Immobilien. Die Frist beginnt mit dem Tag des ursprünglichen Kaufs (Datum im Kaufvertrag).
Verkaufspreis minus Kaufpreis minus alle Kauf- und Verkaufsnebenkosten minus Modernisierungskosten. Achtung: Vorgenommene AfA-Abschreibungen erhöhen den steuerpflichtigen Gewinn wieder.
In der Einkommensteuererklärung für das Jahr des Verkaufs. Die Anlage SO (Sonstige Einkünfte) ist auszufüllen. Tipp: Melden Sie den Verkauf frühzeitig Ihrem Steuerberater.
Nein. Das "Steuerpauschale bei Reinvestition" gibt es in Deutschland nicht. Eine Steuerstundung durch Reinvestition in andere Immobilien ist ebenfalls nicht möglich – anders als in manchen anderen Ländern.
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