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Maklervertrag in Niederbayern: Provision, Arten & Kündigung

Der Maklervertrag ist die Grundlage unserer Zusammenarbeit. Und er schützt beide Seiten – wenn er richtig aufgesetzt ist.
Als Immobilienmakler in Passau und Niederbayern erkläre ich Ihnen alles, was Sie über Maklerverträge wissen müssen: Arten, Provision, Pflichten und Kündigung.

Was ist ein Maklervertrag?
Ein Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Dienstleistungsvertrag zwischen Eigentümer und Makler. Der Makler verpflichtet sich, den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie zu vermitteln. Die Vergütung (Provision) wird nur bei Erfolg fällig.
Der Maklervertrag ist im BGB geregelt. Laut § 652 BGB entsteht ein Anspruch auf Maklerlohn nur, wenn durch die Tätigkeit des Maklers tatsächlich ein Vertrag (Kauf oder Miete) zustande kommt. Kein Erfolg = keine Provision.
Maklervertrag in Niederbayern – wichtige Kennzahlen
Typische Provision je Seite (inkl. MwSt.)
Typische Laufzeit Alleinauftrag
Widerrufsrecht bei Fernabschluss
Provision ohne erfolgreichen Verkauf
Quelle: IVD Bayern, Bayernmakler24 Marktdaten 2026
Die drei Arten des Maklervertrags

Maklervertragsarten im Vergleich
Welche Art ist für Ihre Situation am besten?
Einfacher Maklerauftrag
Der am wenigsten verbindliche Vertrag. Mehrere Makler können gleichzeitig beauftragt werden. Auch der Eigentümer kann selbst Käufer suchen. Nachteil: Makler investieren weniger, weil Verkaufserfolg ungewisser ist.
Alleinauftrag
Nur ein Makler ist exklusiv beauftragt. Der Eigentümer selbst kann weiterhin Käufer suchen. Der Makler kann und sollte intensiver vermarkten, da er Erfolgssicherheit hat.
Qualifizierter Alleinauftrag
Die stärkste Bindung: Weder Eigentümer noch andere Makler dürfen vermarkten. Nur der beauftragte Makler ist tätig. Führt zur intensivsten Vermarktung – und birgt das höchste Risiko bei Maklerwahl.
Provision: Was ist üblich in Niederbayern?
In Bayern und Niederbayern hat sich nach dem Bestellerprinzip (seit 2020 für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser) folgendes Modell etabliert:
Einfamilienhäuser und ETW: Hälftige Teilung der Provision. Käufer und Verkäufer zahlen je 3,57 % (= 3 % + 19 % MwSt.). Mehrfamilienhäuser und Gewerbe: Freie Vereinbarung. Häufig ebenfalls 3,57 % je Seite, oder Innenauftrag (Verkäufer zahlt alles). Vermietung: Bestellerprinzip gilt seit 2015 – wer bestellt, zahlt.
Alleinauftrag – Vor- und Nachteile für Eigentümer
- Makler investiert mehr in Vermarktung
- Klare Verantwortung und Ansprechpartner
- Professionelleres Auftreten am Markt
- Engere Zusammenarbeit und regelmäßige Updates
- Meist schnellerer Verkaufserfolg
- Bindung an einen Makler für die Laufzeit
- Bei schlechtem Makler: Zeitverlust bis Kündigung
- Qualifizierter Alleinauftrag: Eigene Suche eingeschränkt
- Vertragliche Bindung muss genau geprüft werden
Fazit: Mein Tipp: Gehen Sie den Alleinauftrag ein – aber mit einem Makler, den Sie nach Referenzen und Leistungsversprechen genau geprüft haben. Laufzeit auf maximal 4-6 Monate begrenzen.
Pflichtinhalte eines Maklervertrags
✓ Namen und Adressen beider Parteien ✓ Genaue Bezeichnung der Immobilie ✓ Art des Auftrags (einfach, Allein, qualifizierter Allein) ✓ Provisionshöhe und Fälligkeit ✓ Laufzeit und Kündigungsmodalitäten ✓ Leistungsumfang des Maklers ✓ Datenschutzerklärung ✓ Widerrufsbelehrung (bei Fernabschluss)
Wann und wie können Sie kündigen?
- Einfacher Auftrag: Jederzeit ohne Frist kündbar
- Alleinauftrag: Kündigung gemäß vereinbarter Frist (meist 4 Wochen zum Monatsende)
- Aus wichtigem Grund: Sofortige außerordentliche Kündigung möglich (z.B. Pflichtverletzung des Maklers)
- Nach Vertragsablauf: Automatisch ohne Kündigung – kein Handlungsbedarf
- Widerrufsrecht: 14 Tage ab Vertragsschluss bei Fernabschluss (E-Mail, Telefon, online)
Achtung: Wenn Sie den Maklervertrag kündigen und die Immobilie dann kurze Zeit später an jemanden verkaufen, den der Makler nachgewiesen hat, kann der Makler trotzdem Provision verlangen. Die gesetzliche Nachprovisionspflicht gilt typischerweise für 6-12 Monate nach Vertragsende.
“Ein guter Maklervertrag schützt beide Seiten und schafft klare Erwartungen. Was nicht im Vertrag steht, existiert im Streitfall nicht.”
Häufige Fragen zum Maklervertrag in Niederbayern
Nicht zwingend – mündliche Maklerverträge sind grundsätzlich gültig. In der Praxis sollte aber immer ein schriftlicher Vertrag vorliegen, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.
Der Makler erhält nur dann seine Provision, wenn durch seine Vermittlung tatsächlich ein Kaufvertrag (oder Mietvertrag) zustande kommt. Kosten für Exposé, Inserate, Besichtigungen trägt der Makler selbst.
Ja, wenn der Vertrag per Telefon, E-Mail, online oder außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen wurde, haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Bei Vertragsschluss in den Büroräumen des Maklers besteht kein Widerrufsrecht.
Beim einfachen Auftrag ja. Bei einem (qualifizierten) Alleinauftrag nein – das würde eine Vertragsverletzung darstellen. Praxis-Tipp: Mehrere Makler führen selten zu besseren Ergebnissen und können am Markt sogar schaden.
Innenprovision: Verkäufer zahlt dem Makler die Provision – kein Aufschlag für den Käufer. Außenprovision: Käufer zahlt die Provision direkt. Bei hälftiger Teilung zahlen beide je die Hälfte.
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