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Wer zahlt die Maklerprovision beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses?

Wer zahlt die Maklerprovision beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses?

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Redaktion

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Mehrfamilienhaus verkaufen – und wer zahlt jetzt eigentlich die Provision? Diese Frage stellt mir fast jeder Eigentümer, der zum ersten Mal ein größeres Objekt verkauft.

Die kurze Antwort: Bei Mehrfamilienhäusern gelten andere Regeln als beim klassischen Einfamilienhaus. Hier ist alles Verhandlungssache.

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Gesetzliche Grundlage: Das Bestellerprinzip gilt hier nicht

Seit Dezember 2020 gilt das Bestellerprinzip – aber nur für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Beim Mehrfamilienhaus greift es nicht.

Wichtig: Kein Bestellerprinzip beim Mehrfamilienhaus

Das 2020 eingeführte Bestellerprinzip (50/50-Teilung der Provision) gilt ausschließlich bei Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Beim Mehrfamilienhaus können Verkäufer und Makler frei vereinbaren, wer die Provision trägt.

Das bedeutet: Wer den Makler beauftragt, kann die Provision grundsätzlich komplett auf den Käufer abwälzen – zumindest im Prinzip. In der Praxis sieht das oft anders aus.


Die typische Provisionsverteilung in Niederbayern

Maklerprovision Mehrfamilienhaus – aktuelle Marktdaten Bayern 2026

Typisch3,57 %

Käuferprovision (inkl. MwSt.)

Typisch3,57 %

Verkäuferprovision (inkl. MwSt.)

Gesamt7,14 %

Gesamtprovision bei hälftige Teilung

Minimum0 %

Käuferprovision bei Innenauftrag möglich

Quelle: IVD Bayern, Bayernmakler24 Marktanalyse 2026

In der Region Passau und ganz Niederbayern haben sich folgende Modelle etabliert:

  • Hälftige Teilung: Je 3,57 % für Käufer und Verkäufer (häufigste Variante)
  • Innenauftrag: Verkäufer zahlt 7,14 % komplett – Käufer zahlt nichts
  • Außenauftrag: Käufer zahlt die volle Provision (selten bei MFH)
  • Verhandlungsmodell: Individuelle Vereinbarung je nach Objekt

Wann lohnt sich welches Modell?

Innenauftrag vs. Außenauftrag beim Mehrfamilienhaus

Innenauftrag (Verkäufer zahlt)
  • Höherer Kaufpreis erzielbar, da Käufer keine Provision zahlt
  • Größerer Käuferkreis (besonders für Investoren attraktiv)
  • Steuerlich absetzbar als Werbungskosten
  • Keine Diskussion um Provision bei der Preisverhandlung
Außenauftrag (Käufer zahlt)
  • Provisionskosten liegen beim Käufer
  • Geringfügig kleinerer Interessentenkreis
  • Käufer verhandeln bei hoher Provision stärker am Preis
  • Bei Investoren oft weniger beliebt (erhöht Kaufnebenkosten)

Fazit: Für Mehrfamilienhäuser in Bayern empfehle ich meinen Kunden fast immer den Innenauftrag oder die hälftige Teilung. Investoren kalkulieren sehr genau – eine hohe Käuferprovision reduziert die Rendite und verkleinert den Interessentenkreis.

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So verhandeln Sie die Provision clever

Provision beim Mehrfamilienhaus verhandeln

In 5 Schritten zur besten Lösung für Ihre Situation

1

Mehrere Makler anfragen

Holen Sie mindestens 3 Angebote von lokalen Maklern ein. Vergleichen Sie nicht nur die Provision, sondern auch Leistung, Reichweite und Referenzen.

Fragen Sie explizit nach Erfahrung mit Mehrfamilienhäusern in Ihrer Region.
2

Leistungsumfang klären

Ein guter Makler übernimmt Exposé, Besichtigungen, Bonitätsprüfung der Interessenten, Kaufvertragsverhandlung und Notartermin-Begleitung.

Lassen Sie sich alle Leistungen schriftlich bestätigen.
3

Provisionsmodell festlegen

Entscheiden Sie, ob Sie Innenauftrag oder hälftige Teilung bevorzugen. Berechnen Sie, wie sich das auf Ihren Nettoerlös auswirkt.

Steuerberater fragen: Provision als Verkaufskosten absetzbar?
4

Laufzeit und Bedingungen verhandeln

Vereinbaren Sie eine realistische Laufzeit (3-6 Monate) und klären Sie, was bei Nicht-Verkauf passiert. Keine Provision ohne Verkaufserfolg.

Achten Sie auf eventuelle Aufwandsentschädigungen im Vertrag.
5

Maklervertrag schriftlich fixieren

Alle Vereinbarungen müssen schriftlich im Maklervertrag stehen. Mündliche Zusagen sind rechtlich schwer durchsetzbar.

Lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt oder Notar prüfen.

Bei Mehrfamilienhäusern ist die Provisionsregelung Verhandlungssache. Als Eigentümer haben Sie mehr Spielraum als Sie denken – nutzen Sie ihn.

Bayernmakler24Ihr Immobilienmakler in Niederbayern

Steuerliche Behandlung der Maklerprovision

Steuer-Tipp: Provision als Werbungskosten

Wenn Sie ein vermietetes Mehrfamilienhaus verkaufen, können Sie die Maklerprovision als Veräußerungskosten steuerlich geltend machen. Das reduziert Ihren steuerpflichtigen Gewinn erheblich. Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie verkaufen.

Häufige Fragen zur Maklerprovision beim Mehrfamilienhaus

Nein. Beim Mehrfamilienhaus können Sie frei vereinbaren, wer die Provision trägt. Sie können vereinbaren, dass ausschließlich der Käufer zahlt, die Kosten hälftig geteilt werden, oder Sie als Verkäufer alles übernehmen (Innenauftrag).

In Bayern sind 3,57 % (3 % + 19 % MwSt.) pro Seite üblich, also insgesamt 7,14 % bei hälftiger Teilung. Bei einem Innenauftrag zahlen Sie als Verkäufer typischerweise 3,57 % bis 5,95 %.

Absolut. Gute Makler zeigen sich oft kompromissbereit, besonders bei hochwertigen Objekten oder wenn Sie mehrere Immobilien im Portfolio haben. Der Markt ist wettbewerbsintensiv.

Serióse Makler arbeiten auf Erfolgsprovisionsbasis – kein Verkauf, keine Provision. Achten Sie im Maklervertrag darauf, dass keine Aufwandsentschädigungen bei Nichterfolg vereinbart sind.

Ja, als Verkäufer können Sie die Provision als Veräußerungskosten steuerlich geltend machen. Das reduziert Ihren steuerpflichtigen Gewinn beim Verkauf. Details klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.


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