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Wie lange hat ein Makler Zeit, ein Haus zu verkaufen?

Wie lange hat ein Makler Zeit, ein Haus zu verkaufen?

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Sie haben einen Maklervertrag unterschrieben – und nun fragen Sie sich: Wie lange muss ich den eigentlich laufen lassen? Was passiert, wenn er nicht verkauft?

Diese Fragen kommen häufig zu mir. Hier ist alles, was Sie über Laufzeiten, Pflichten und Kündigung wissen müssen.

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Typische Vertragslaufzeiten in der Praxis

Maklervertrag – typische Laufzeiten und Fristen

Standard3–6 Monate

Typische Alleinauftrag-Laufzeit

Realität47 Tage

Ø Verkaufsdauer bei professioneller Vermarktung

Kosten0 €

Provision ohne erfolgreichen Verkauf

Widerruf14 Tage

Gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatz

Quelle: IVD Bayern, Bayernmakler24 Vertragspraxis 2026

Alleinauftrag vs. einfacher Auftrag

Alleinauftrag: Nur ein Makler darf in der Laufzeit tätig sein – gibt dem Makler Planungssicherheit und führt zu intensiverer Vermarktung. Einfacher Auftrag: Mehrere Makler dürfen gleichzeitig tätig sein – klingt gut, führt aber oft zu weniger Engagement der Makler.

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Was muss ein Makler in der Vertragszeit leisten?

  • Erstellung eines professionellen Exposés mit Fotos
  • Einstellung in alle relevanten Immobilienportale
  • Aktive Bearbeitung der Anfragen und Besichtigungsorganisation
  • Regelmäßige Vermarktungsberichte an den Eigentümer
  • Bonitätsprüfung ernster Kaufinteressenten
  • Kaufpreisverhandlung und Notartermin-Begleitung
Wann ein Makler zu wenig leistet

Ein Makler, der nach 4 Wochen noch keine Besichtigungen organisiert hat, nur auf Portale setzt und keine Rückmeldungen gibt, erfüllt seinen Auftrag nicht. Fordern Sie regelmäßige Berichte ein – das ist Ihr gutes Recht.


Wann und wie können Sie kündigen?

Maklervertrag kündigen – so gehen Sie vor

1

Vertragsende abwarten (einfachste Möglichkeit)

Der Maklervertrag endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Dann haben Sie volle Freiheit, einen anderen Makler zu beauftragen oder selbst zu vermarkten.

Keine Verlängerung unterschreiben, solange Sie unzufrieden sind.
2

Ordentliche Kündigung vor Vertragsende

Bei einfachen Aufträgen ist eine Kündigung oft jederzeit möglich. Beim Alleinauftrag gelten die vereinbarten Fristen. Schauen Sie in Ihren Vertrag.

Kündigung immer schriftlich per Einschreiben mit Rückschein.
3

Außerordentliche Kündigung bei Pflichtverletzung

Wenn der Makler nachweislich keine vertraglich geschuldeten Leistungen erbringt, können Sie außerordentlich fristlos kündigen – auch vor Vertragsende.

Pflichtverletzungen schriftlich dokumentieren. Anwalt konsultieren bei Streit.

Maklervertrag verlängern oder wechseln?

Verlängern – wenn das spricht
  • Makler hat gute Arbeit geleistet, nur der Markt ist schwierig
  • Viele Besichtigungen, aber kein passender Käufer
  • Preisanpassung wurde vereinbart und macht den Unterschied
  • Vertrauensvolles Verhältnis, klare Kommunikation
Wechseln – wenn das spricht
  • Keine oder kaum Besichtigungen in 8+ Wochen
  • Schlechte Kommunikation, keine Rückmeldungen
  • Exposé und Fotos sind professionell nicht akzeptabel
  • Falscher Preis wurde trotz Feedback nicht angepasst

Fazit: Kein Ergebnis nach 3 Monaten ist immer ein Signal. Entweder stimmt der Preis nicht – oder der Makler. Beides sollte geändert werden.


Häufige Fragen zu Maklervertrag und Laufzeit

Das hängt vom Vertragstyp ab. Bei einem einfachen Auftrag: Ja. Bei einem qualifizierten Alleinauftrag: Nein – dann dürfen auch Sie selbst nicht ohne Makler vermarkten.

Bei einem einfachen Auftrag: Nein, kein Verkauf durch Makler = keine Provision. Bei einem qualifizierten Alleinauftrag kann der Makler auch bei eigenem Käufer Provision verlangen. Deshalb Vertragstyp genau prüfen!

Der Vertrag läuft aus und Sie sind frei. Kein seriöser Makler berechnet eine Provision ohne erfolgreichen Verkauf. Achten Sie auf eventuelle Aufwandsentschädigungen im Vertrag.

So viele Sie möchten – es sei denn, Sie haben einen Alleinauftrag. Praxis-Tipp: Mehrere Makler führen selten zu schnellerem Verkauf, weil jeder Makler weniger Aufwand investiert. Qualität vor Quantität.


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