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Geerbtes Haus verkaufen: Ablauf, Steuern und Rechner

Dasselbe Wohnzimmer im alten Bauernhaus nach der Verkaufsaufbereitung, liebevoll inszeniert (KI-bearbeitet)KI-bearbeitet

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Ein Haus zu erben ist selten nur eine gute Nachricht. Es kommen Fragen, für die im Alltag niemand vorbereitet ist: Darf ich überhaupt schon verkaufen, was will das Finanzamt, und wie einige ich mich mit den Geschwistern? Dieser Beitrag führt Sie der Reihe nach durch den Verkauf einer geerbten Immobilie und zeigt mit zwei Rechnern, welche Steuern anfallen können.


Kann ich ein geerbtes Haus sofort verkaufen?

Ja, sobald Sie nachweisen können, dass Sie Erbe sind. Der Nachweis ist in der Regel der Erbschein vom Nachlassgericht. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit dem Eröffnungsprotokoll des Gerichts vor, genügt das dem Grundbuchamt meist auch ohne Erbschein.

Vor dem Verkauf wird das Grundbuch auf die Erben umgeschrieben. Stellen Sie den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, berechnet das Grundbuchamt dafür keine Gebühr. Die Vermarktung kann parallel beginnen, der Notartermin für den Verkauf setzt den Erbnachweis voraus.


Geerbtes Haus verkaufen: der Ablauf

In fünf Schritten zum Verkauf

Von der Erbschaft bis zum Notartermin

1

Erbe annehmen und nachweisen

Prüfen Sie zuerst, ob Schulden auf dem Nachlass liegen. Die Frist für eine Ausschlagung beträgt in der Regel sechs Wochen. Danach beantragen Sie den Erbschein oder legen das eröffnete notarielle Testament vor.

Das Finanzamt muss innerhalb von drei Monaten über die Erbschaft informiert werden.
2

Mit den Miterben einigen

Erben mehrere Personen gemeinsam, gehört ihnen das Haus als Erbengemeinschaft. Verkauft werden kann nur, wenn alle zustimmen.

Halten Sie die Einigung über Verkauf und Verteilung schriftlich fest.
3

Wert ermitteln lassen

Eine fundierte Bewertung ist die Grundlage für den Angebotspreis, für die Aufteilung unter den Erben und für das Gespräch mit dem Finanzamt.

Der Wert zum Todestag und der heutige Marktwert können sich unterscheiden.
4

Unterlagen zusammenstellen

Grundbuchauszug, Erbnachweis, Energieausweis, Grundrisse, Flächenberechnung und bei vermieteten Objekten die Mietverträge.

Fehlende Pläne bekommen Sie häufig beim Bauamt der Gemeinde.
5

Vermarkten und beurkunden

Nach Besichtigungen und Preisverhandlung folgt der Kaufvertrag beim Notar. Alle Erben unterschreiben oder erteilen eine Vollmacht.

Der Kaufpreis fließt auf ein Konto der Erbengemeinschaft und wird danach verteilt.

Welche Steuern beim Verkauf eines geerbten Hauses anfallen

Es geht um zwei verschiedene Steuern, die oft verwechselt werden. Die Erbschaftsteuer fällt auf die Erbschaft selbst an, unabhängig davon, ob Sie verkaufen. Die Spekulationssteuer kann zusätzlich auf den Gewinn aus dem Verkauf anfallen.

Erbschaftsteuer berechnen

Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Wert des Erbes und von Ihrem Verwandtschaftsverhältnis ab. Für Ehepartner gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro, für Enkel 200.000 Euro. Geschwister, Nichten und Neffen sowie nicht verwandte Erben haben nur 20.000 Euro (§ 16 Erbschaftsteuergesetz). Versteuert wird nur der Teil oberhalb des Freibetrags.

Erbschaftsteuer-Rechner für Immobilien
€

Immobilienwert plus übriges Vermögen, abzüglich übernommener Schulden wie einer Restschuld bei der Bank

50.000 €2 Mio. €

Erbschaftsteuer (Richtwert)

≈ 16.500 €

Vom Erbe bleiben nach dem Freibetrag 150.000 € steuerpflichtig. In Steuerklasse I gilt dafür ein Satz von 11 %.

Persönlicher Freibetrag

400.000 €

Steuerklasse

I

Bleibt nach Steuer

533.500 €

Richtwert ohne Gewähr nach §§ 15, 16 und 19 ErbStG. Nicht berücksichtigt sind der Versorgungsfreibetrag, die Steuerbefreiung für das selbst bewohnte Familienheim, Schenkungen der letzten zehn Jahre und der Härteausgleich an den Stufengrenzen. Maßgeblich ist der Wert, den das Finanzamt festsetzt. Keine Steuerberatung.

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Beispiel: Eine Tochter erbt ein Haus im Wert von 550.000 Euro

PositionBetrag
Wert des Erbes550.000 €
abzüglich Freibetrag für Kinder400.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb150.000 €
Steuersatz in Steuerklasse I11 %
Erbschaftsteuerrund 16.500 €

Richtwert ohne weitere Freibeträge und ohne übriges Vermögen.

Achtung beim Familienheim

Ehepartner und Kinder können das selbst bewohnte Familienheim steuerfrei erben, wenn sie selbst einziehen und zehn Jahre dort wohnen bleiben (bei Kindern bis 200 Quadratmeter Wohnfläche). Wer in dieser Zeit verkauft oder vermietet, verliert die Befreiung rückwirkend. Klären Sie das vor dem Verkauf mit Ihrem Steuerberater.

Spekulationssteuer: wann der Verkaufsgewinn steuerfrei ist

Für die Spekulationssteuer beginnt mit dem Erbfall keine neue Frist. Es zählt der Zeitpunkt, zu dem der Erblasser die Immobilie gekauft hat. Liegt dieser Kauf mehr als zehn Jahre zurück, ist Ihr Verkauf steuerfrei. Das trifft auf die meisten geerbten Elternhäuser zu.

Hat der Erblasser erst vor wenigen Jahren gekauft, kann auf den Gewinn Einkommensteuer anfallen. Maßgeblich sind dann die Anschaffungskosten des Erblassers. Mit dem Spekulationssteuer-Rechner schätzen Sie die Höhe ab. Die Ausnahmen erklärt der Beitrag Wann ist der Verkauf einer Immobilie steuerfrei?


Wie bewertet das Finanzamt eine geerbte Immobilie?

Das Finanzamt ermittelt den Wert zum Todestag nach dem Bewertungsgesetz. Für Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser nutzt es vorrangig Vergleichspreise, für vermietete Wohnhäuser den Ertragswert, in den übrigen Fällen den Sachwert. Diese Verfahren arbeiten mit Durchschnittswerten und können über dem tatsächlichen Marktwert liegen.

Ist der festgesetzte Wert zu hoch, können Sie einen niedrigeren Wert nachweisen: durch ein Gutachten eines Sachverständigen oder durch einen Kaufpreis, der zeitnah zum Erbfall erzielt wurde. Ein Verkauf kurz nach der Erbschaft kann die Erbschaftsteuer also senken, wenn der Kaufpreis unter dem Wert des Finanzamts liegt.


Erbengemeinschaft: wenn mehrere erben

In einer Erbengemeinschaft gehört jedem Erben ein Anteil am gesamten Nachlass, nicht ein bestimmter Teil des Hauses. Über den Verkauf entscheiden alle gemeinsam. Am einfachsten ist es, wenn ein Erbe oder ein Makler mit Vollmacht aller den Verkauf führt.

Kommt keine Einigung zustande, kann jeder Miterbe seinen Anteil an einen anderen Miterben verkaufen oder die Teilungsversteigerung beantragen. Die Versteigerung bringt meist deutlich weniger als ein freier Verkauf und sollte der letzte Ausweg sein.


Verkaufen, vermieten oder selbst einziehen?

Für den Verkauf spricht, dass sich der Erlös einfach unter den Erben teilen lässt und kein laufender Aufwand entsteht. Die Vermietung kann sich lohnen, wenn das Haus in gutem Zustand ist und ein Erbe die Verwaltung übernimmt. Bei älteren Häusern stehen oft Sanierungen an, die vor einer Vermietung bezahlt werden müssen. Wer selbst einzieht, sollte die Regel zum Familienheim kennen.


Häufige Fragen zum Verkauf eines geerbten Hauses

Der Verkaufsgewinn ist steuerfrei, wenn der Erblasser die Immobilie vor mehr als zehn Jahren gekauft hat. Die Zeit, in der der Erblasser Eigentümer war, wird Ihnen angerechnet. Davon unabhängig kann Erbschaftsteuer anfallen, wenn der Wert des Erbes über Ihrem Freibetrag liegt.

Ja. Sie brauchen einen Erbnachweis, also den Erbschein oder ein eröffnetes notarielles Testament, und bei mehreren Erben die Zustimmung aller. Eine Wartefrist gibt es nicht.

Nach dem Bewertungsgesetz zum Todestag: bei Wohnungen und Ein- oder Zweifamilienhäusern vorrangig über Vergleichspreise, bei vermieteten Wohnhäusern über den Ertragswert, sonst über den Sachwert. Einen niedrigeren Wert können Sie mit einem Gutachten oder einem zeitnah erzielten Kaufpreis nachweisen.

Das hängt vom Zustand des Hauses, vom Sanierungsbedarf und davon ab, ob sich die Erben einig sind. Ein Verkauf schafft Klarheit und lässt sich einfach aufteilen. Eine Vermietung bringt laufende Einnahmen, aber auch Verwaltung und Instandhaltung.

Nicht immer. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts vor, reicht das für das Grundbuch in der Regel aus. Bei einem handschriftlichen Testament oder gesetzlicher Erbfolge ist der Erbschein nötig.

Ohne Zustimmung aller Erben kann das Haus nicht frei verkauft werden. Möglich sind die Auszahlung des Miterben, der Verkauf des eigenen Erbteils oder als letzter Schritt die Teilungsversteigerung.


Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Erbfälle unterscheiden sich stark, sprechen Sie vor dem Verkauf mit Ihrem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Erbrecht.

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